Da es in Deutschland zwei Steuernummern gibt (Steuernummer unter der der Steuer­pflich­tige bei seinem zuständigen Finanzamt geführt wird und die Um­satz­steuer­iden­ti­fi­ka­tions­num­mer, mit der der Steuerpflichtige am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen kann) sieht der zeitliche Ablauf für die Re­gist­rie­rung wie folgt aus:

Beantragung einer Deutschen Steuernummer für Schweizer Unternehmen beim Fi­nanz­amt Konstanz
Beantragung einer Deutschen UID-Nr. beim Bundeszentralamt für Steuern, Aus­sen­stel­le, Saarlouis – notwendig für den grenzüberschreitenden Warenverkehr – Die Re­gist­rie­rung einer Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID) in Deutschland kann ohne Deutschen Steuervertreter erfolgen.