Die Unterhaltskosten bei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern übersteigen rasch einmal den Pauschalabzug. Viele abzugsfähige Kosten sind selbst Veranlagungsbeamten nicht immer geläufig. So etwa die Gebühren für Wasserzähler, die Kosten für Heizungsservice-Abonnemente oder der Aufwand für die Erstellung von Heizkostenabrechnungen. Die Behörde streicht dann oft den ganzen Abzug und lässt nur den Pauschalabzug zu. Dagegen kann man Einsprache einlegen.

Was im Kanton Zürich an Unterhaltskosten für Liegenschaften abziehbar ist finden Sie unter: Zum Kantonalen Steueramt Zürich