Die Auszahlung von Vorsorgekapitalien aus der Säule 3a und der Pensionskasse unterliegt einer sogenannten Kapitalauszahlungssteuer, welche wie die Einkommenssteuer einer Progression unterliegt. In den allermeisten Fällen ist daher die Steuereinsparung durch Staffelung der Bezüge aus der Säule 3a und der Pensionskasse erheblich. Es ist möglich, mehrere Säule 3a Konten / Depots zu eröffnen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt in unterschiedlichen Steuerperioden und getrennt vom Pensionskassenkapital zu beziehen. Vorsorgekapitalien (2. Säule und Säule 3a), die in gleichen Jahren ausbezahlt werden, werden zusammen gezählt. Konten oder Depots im Rahmen der Säule 3a können nur vollständig bezogen werden. In wenigen Kantonen gibt es Ausnahmen in Bezug auf die Auszahlung von Vorsorgekapitalien.